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3.1 SEGELFLUGGEBIET "B" · Betrieb nur erlaubt wenn das Segelfluggebiet aktiviert ist und nur für Streckenflugbetrieb. · wenn das Gebiet beantragt wird und die Thermikverhältnisse einen Streckenflug zulassen, ist es - unabhängig von der Pilotenanzahl - vom Kontrollturm Innsbruck zu aktivieren. Die Aktivierung wird täglich neu über ATIS - 126,025 Mhz oder Tel. 051703-4631 - bekannt gegeben. · max. Flughöhe 11000 FT (3350M) · nicht ins Inntal einfliegen! Anmerkung: Beobachtete Segelflugzeuge in diesem Gebiet, bedeuten nicht unbedingt, dass das Segelflluggebiet "B" aktiviert ist.
Das gesamte Abkommen findet Ihr hier > mehr...
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