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Abkommen Kontrollzone Innsbruck

Luftraum

Abkommen Kontrollzone Innsbruck


ABKOMMEN
HÄNGE- UND PARAGLEITERBETRIEB IN DER KONTROLLZONE INNSBRUCK

Innsbruck, am 11.10.2006

Liebe Fliegerfreunde!

Aufgrund einer Novellierung des Luftfahrtgesetzes sowie der Luftraumverordnung kommt es in Tirol zu verschiedenen Einschränkungen im Bereich der Kontrollzone Flughafen Innsbruck sowie in angrenzenden Regionen im Tiroler Unterland.
Der Landesverband des österreichischen Aero Club Tirol hat mit den zuständigen Sachbearbeitern der Austro Control, Flugsicherung, Verhandlungen geführt. Aufgrund dieser Verhandlungen sind Sonderregelungen in Kraft. Diese Sonderreglegungen sind nachfolgend abgedruckt und kartographisch dargestellt.
Ich verweise darauf, dass die getroffenen Vereinbarungen teils für alle Para- und Hängegleiter gelten, teils aber ausschließlich Vereinsregelungen darstellen.
Ich bedauere, dass eine weitergehende Öffnung des kontrollierten Luftraumes nicht möglich war und ersuche in- und ausländische Piloten, auf die Einhaltung der Beschränkungen zu achten. Übertritte stellen jedenfalls verwaltungsstrafrechtliche Delikte dar. Im Falle der Gefährdung des kommerziellen Flugverkehrs sind nicht erlaubte Überflüge auch gerichtlich strafbar.
Die Funktionäre des österreichischen Aero-Clubs sind bemüht, in Zukunft günstigere Regelungen zu erzielen. Um mit diesem Vorhaben nicht von vornherein zu scheitern, ist es notwendig, die Flugsicherungsbehörden davon zu überzeugen, dass Hänge- und Paragleiter im kontrollierten Luftraum seriöse und verlässliche Partner sind.
mit freundlichen Grüßen.
Dr. Martin Dellasega
LSL Aeroclub Tirol

VORWORT
1. Dieses Abkommen basiert auf den Regelungen über Para- und Hängegleiterflüge in der Kontrollzone (CTR) Innsbruck, wie sie im Ergebnisprotokoll über Besprechungen bei der Tiroler Landesregierung am 30. Juli 1991 und am 27. 4. 2001 festgelegt wurden. Zusätzlich zu diesen Ergebnisprotokollen sind in diesem Abkommen Adaptierungen aufgrund von Einzelansuchen von Vereinen eingearbeitet. Diese Änderungen betreffen Landeplätze, Gebietserweiterungen sowie die Aufnahme zweier neuer Vereine.2. Dieses Abkommen tritt mit 21.1.2006 als Ergänzung zu obigen Regelungen in Kraft und ersetzt das Abkommen vom 1.4. 2003.
Die ACG-Karte (Datum 21.1.06) in diesem Abkommen ersetzt die bisherigen
vorangegangenen ACG-Karten. Es wird eine Abschrift an die zuständige Behörde TIROLER LANDESREGIERUNG Abteilung Verkehr übermittelt. Kopien erhalten die Firma AUSTROCONTROL Abt. ATM in WIEN und die unten genannten Para- und Hängegleitervereine.
3. Dieses Abkommen wird abgeschlossen zwischen AUSTROCONTROL
Flugsicherungsstelle Innsbruck und dem ÖSTERREICHISCHEN AEROCLUB -
LANDESVERBAND TIROL.

Der Landesverband Tirol ist verpflichtet dieses Abkommen seinen Mitgliedern und den unten genannten Vereinen zur Kenntnis zu bringen.
Für die AUSTROCONTROL:
Ing. Wieser Ernst, Leiter Flugsicherungsstelle Innsbruck
Für den ÖSTERREICHISCHEN AEROCLUB - LANDESVERBAND TIROL:
Dr. Heinz WYKYPIEL, Präsident Dr. Martin DELLASEGA, Sektion HG/PG
Kopie an folgende HÄNGE- UND PARAGLEITERVEREINE:
"Drachenfliegerclub Nordkette "
"Drachenfliegerclub Innsbruck"
"Delta- und Paragleiterclub Sunnyboys Axams"
"Hobby- und Freizeitclub Axams"
"Hänge- und Paragleiter Club Albatros Inzing"
"Innsbrucker Gleitschirmfliegerverein“

ABKOMMEN
HÄNGE- UND PARAGLEITERBETRIEB IN DER KONTROLLZONE INNSBRUCK

1. ERKLÄRUNG
Bis auf Widerruf ist der Hänge- und Paragleiterbetrieb innerhalb der festgelegten Bereiche in der Kontrollzone Innsbruck (CTR) unter Einhaltung der nachstehend festgeschriebenen Verfahren ohne weitere Zustimmung gestattet.
Die Lage bzw. die Ausdehnung der Bereiche sind der ACG-Karte im Anhang zu
entnehmen.
Es wird hiermit speziell darauf hingewiesen, dass die Hänge- und Paragleiterflieger in den festgelegten Bereichen und über den Landeplätzen jederzeit mit anderem Flugverkehr zu rechnen haben.

2. VEREINSGEBUNDENE HG-/P-BEREICHE
Die Benutzung der Gebiete ist nur den jeweils unten angeführten Vereinen erlaubt!

2.1 LANDEPLATZ TECHNIK
Vereine: "Drachenfliegerclub Nordkette"
"Drachenfliegerclub Innsbruck"
· Einflug in das Segelfluggebiet "A" von Norden und nur zum Zweck der
Landung
· nördl. des Landefeldes am Hang Höhe abbauen bis der Gleitwinkel ein Queren zum Landeplatz erfordert
· Es ist im Bereich des Landeplatzes mit erhöhtem Segelflugverkehr zu rechnen

2.2 AXAMS
Vereine: "Delta- und Paragleiterclub Sunnyboys Axams"
"Hobby- und Freizeitclub Axams"
· max. Flughöhe nicht höher als unmittelbar umgebende Bergkämme; nicht der höchste Punkt im Gebiet ist maßgebend !
Ausnahme: Zum Zweck des Ausfluges aus der CTR nach Süden ist im Bereich des Pleisengipfels eine Startüberhöhung bis 150m/Gnd erlaubt.
· größere Flughöhen nur südl. der CTR !
· der Anflug zu den Landeplätzen hat in niedrigst möglicher Höhe entlang der Hangrücken, jedoch nicht höher als 100M über Grund, zu erfolgen.
· Landeplätze Adelshof (südl. Axams), "Neu Mader", (südl. Grinzens), Lizum

2.2 INZING
Verein: "Hänge- und Paragleiter Club Albatros Inzing"
· max. Flughöhe im Hundstal nicht höher als unmittelbar umgebende Bergkämme; nicht der höchste Punkt im Gebiet ist maßgebend !
· Ausnahme: Im Bereich südlich Rauher Kopf - Brechten - bis Schlossköpfe ist innerhalb des genehmigten Gebietes eine Überhöhung bis maximal 150m/Gnd erlaubt.
· der Anflug zum Landeplatz hat in niedrigst möglicher Höhe entlang der Hangrücken, jedoch nicht höher als 100M über Grund, zu erfolgen.
· Einflug in das Inntal nur zwecks Anflug zum Landeplatz unter 100m/Gnd
· Landeplatz südl. Ortsgrenze Inzing auf ca. 650M NN (2150 Ft) Seehöhe

2.3 NORDKETTE
Vereine: "Drachenfliegerclub Nordkette"
"Drachenfliegerclub Innsbruck"
"Innsbrucker Gleitschirmfliegerverein"
"Österreichischer Aeroclub" –Mitglieder
· Markante Eckpunkte des Gebietes siehe Anhang Karte "Hänge- und Paragleiterbereiche in der CTR Innsbruck"
· max. Flughöhe 8000 FT (2450M)
· Anflüge zu den 3 Landeplätzen nur von Norden kommend, in niedrigst möglicher Flughöhe
Anmerkung:
Beobachtete Segelflugzeuge in diesem Gebiet bedeuten nicht unbedingt, dass das
Segelfluggebiet "B" aktiviert ist.

3. NICHT-VEREINSGEBUNDENE HG-/P-BEREICHE

3.1 SEGELFLUGGEBIET "B"
· Betrieb nur erlaubt wenn das Segelfluggebiet aktiviert ist und nur für Streckenflugbetrieb.
· wenn das Gebiet beantragt wird und die Thermikverhältnisse einen Streckenflug zulassen, ist es - unabhängig von der Pilotenanzahl - vom Kontrollturm Innsbruck zu aktivieren. Die Aktivierung wird täglich neu über ATIS - 126,025 Mhz oder
Tel. 051703-4631 - bekannt gegeben.
· max. Flughöhe 11000 FT (3350M)
· nicht ins Inntal einfliegen!
Anmerkung:
Beobachtete Segelflugzeuge in diesem Gebiet, bedeuten nicht unbedingt, dass das
Segelflluggebiet "B" aktiviert ist.

3.2 LANDEPLATZ GNADENWALD
· Nur für Anflüge von Norden aus den Gebieten Nordkette bzw. Segelfluggebiet "B"
· max. Anflughöhe 3500 FT MSL (1050M)

3.3 MÖSERN – TELFS
· max. Flughöhe 2500 FT MSL (750M)
· Einflug in CTR von Norden kommend nur bis nördlich Autobahn
· Landeplatz nördl. Autobahn/ östl. Telfs

3.4 PATSCHERKOFEL
· Startplatz liegt außerhalb von kontrolliertem Luftraum, daher genehmigungsfreier Flug möglich
· Flüge nur südl. der CTR (=südl. Schutzhaus) und außerhalb der SRA´s gestattet
· nicht ins Inntal einfliegen!
· Wenn die Landung beim "Grünwalderhof" erfolgt, dann Einflug in die CTR nur vom Süden unter 100m/Gnd
· im Wipptal liegen verlautbarte Sichtflugstrecken; beim Einflug in die Talmitte ist erhöhte Vorsicht geboten und sollte nach Möglichkeit vermieden werden.

3.5 LANDEPLATZ ARZL
· Anflüge nur von Norden aus den Gebieten "Nordkette" bzw. Segelfluggebiet "B"
· max. Flughöhe 150m/Gnd.

4. VERSTÖSSE GEGEN DIESES ABKOMMEN
Beobachtete Verstöße werden von der Flugverkehrskontrolle bei der Polizei angezeigt. Unabhängig davon sind sowohl, von den Vereinsmitgliedern als auch von der Flugverkehrskontrollstelle, Verstöße dem jeweiligen Vereinsobmann sofort telefonisch zu melden.
Siehe im Anhang Auflistung der Vereinsobmänner mit Telefonnummer.
Vereinsobmannwechsel sind der Flugsicherung Innsbruck bekannt zu geben.

Hänge und Paragleiter-VereinsobmännerVerein

ObmannDrachenfliegerclub Nordkette
Drachenfliegerclub Innsbruck
Herbert Siess
Rettenbergstrasse 6, 6111 Volders,
Tel. Nr. 0664 320 54 54

Delta- und Paragleiterclub Sunnyboys Axams
Herrn Robert Schaffenrath
Mösl 17, 6094 Axams

Hobby- und Freizeitclub Axams
Gotthard Haider
Lindenweg 39, 6094 Axams

Hänge- und Paragleiterclub Albatros Inzing
Markus Mair
Auweg 12, 6401 Inzing

Innsbrucker Gleitschirmfliegerverein
Anton Thaler
An der Lan Strasse 26,
6020 Innsbruck
Tel. Nr. 650 68 50 322